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Das Armenrecht in der Bundesrepublik und seine Reform unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtsvergleichender Aspekte
Nötig ist ein einheitliches Modell für die rechtliche Versorgung benachteiligter Bevölkerungskreise. Dazu ist das Armenrecht der ZPO zu reformieren und mit einem ausserprozessualen - de lege ferenda - zu verbinden. Kriterien für die Reform sind neben rechtsstaatlichen Forderungen solche der Praktikabilität und der Wirtschaftlichkeit. Zum Vergleich werden ausländische Erfahrungen auch rechtstatsächlicher Art herangezogen.

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